Aktuelles / Notizen

19.02.2014

BAK Basel Bericht


...für Schaffhausen ist publiziert.

Entlastungsprogramm 2014 – Schlussbericht BAKBASEL

Als Folge des strukturellen Defizits im Staatshaushalt in der Höhe von über 40 Mio. Franken beauftragte die Regierung im September 2013 die BAKBASEL Economics AG mit einem «Benchmarking» sämtlicher staatlicher Ausgaben. Die Untersuchung hatte zum Ziel, die Leistungen des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden objektiv und systematisch zu denjenigen anderer Kantone in Bezug zu setzen und mit diesen zu vergleichen. Der Schlussbericht liegt nun vor und zeigt, dass Kostenunterschiede im Vergleich mit anderen Kantonen bestehen. Ob diese Differenziale auch tatsächlich Entlastungspotenzial enthalten, soll nun in weiteren Schritten geprüft werden.

Die Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden Einnahmenausfälle führten zu notwendigen Entlastungen des Staatshaushaltes. Ein erstes Sparprogramm (ESH3) führte zu Einsparungen von knapp 20 Mio. Franken, deren Wirkung jedoch nicht ausreichte, um den Staatshaushalt im zusätzlich verschlechterten Finanzumfeld zu sanieren. Reduzierte Erträge des Kantons aus der AXPO-Beteiligung und an der Schweizerischen Nationalbank (16 Mio. Franken), der Rückgang des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (19 Mio. Franken) sowie der Wechsel des Kantons im interkantonalen Finanzausgleich vom Nehmer- zum Geberkanton (15 Mio. Franken) führten zu einem Fehlbetrag von insgesamt 50 Mio. Franken. Der Regierungsrat beschloss deshalb, die Sparbemühungen fortzusetzen und setzte ein Entlastungsziel von 40 Mio. Franken, bestehend aus einem Leistungsabbau im Ausmass von 20 Mio. Franken sowie Mehreinnahmen im Umfang von ebenfalls 20 Mio. Franken (Entlastungsprogramm 2014). Nachdem der Kantonsrat den Antrag auf Steuererhöhungen nicht stützte und die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2014 keine Gewinne ausschütten wird (dem Kanton Schaffhausen entgehen so knapp 6.5 Mio. Franken), kommt dem Entlastungsprogramm 2014 umso grössere Bedeutung zu. Nach wie vor schreibt die Kantonsverfassung die mittelfristige Sanierung des Staatshaushaltes zwingend vor.

Schlussbericht BAKBASEL

Grundlage für das Entlastungsprogramm bildet der Vergleich sämtlicher Staatsausgaben (Kanton und Gemeinden) mit Kantonen ähnlicher Struktur (sog. «Peer Group») in insgesamt 37 Aufgabenfeldern. Das «Benchmarking» stützt sich auf die Zahlen der Harmonisierten Finanzstatistik 2011 der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Der Schlussbericht zeigt auf, ob und wenn ja in welcher Höhe die Ausgaben des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden im Vergleich zur «Peer Group» abweichen (sog. Differenzial). Dabei unterscheidet der Bericht zwischen Fall- und Strukturkostendifferenzialen. Letztere stellen Ausgaben im Zusammenhang mit der Struktur des Kantons dar, die durch Entlastungsmassnahmen grundsätzlich nicht beeinflusst werden können (z.B. Überalterung der Bevölkerung). Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass der Kanton Schaffhausen im Vergleich mit der «Peer Group» über ein aggregiertes bewertetes Fallkostendifferenzial der kantonalen Nettoausgaben von rund 60 Mio. Franken verfügt. Dieses Differenzial stellt jedoch explizit kein Sparpotenzial dar, sondern deckt lediglich auf, in welchen Bereichen der Kanton Schaffhausen höhere Fallkosten aufweist als vergleichbare andere Kantone. Ob dieses Differenzial auch tatsächlich Entlastungspotenzial enthält, ist nun in weiteren Schritten zu prüfen. Die Vergleichszahlen sind somit wichtige Grundlage für das weitere Vorgehen im Entlastungsprogramm 2014. Neben den Kostendifferenzialen hält die Studie zudem fest, in welcher Höhe die Gemeinden anteilmässig an den Nettoausgaben beteiligt sind.

Plausibilisierung der Ergebnisse

In einem ersten Schritt sollen die Zahlen des Schlussberichtes plausibilisiert und damit nachvollziehbar gemacht werden. Da die Eidgenössische Finanzverwaltung für ihre Statistik die von den Kantonen zur Verfügung gestellten Zahlen harmonisiert, können sich bei der Ausgabenzuteilung Verschiebungen ergeben. Diese gilt es in der Plausibilisierungsphase zu erkennen und zu korrigieren, so dass die Nettoausgaben jedes einzelnen Bereichs ein realistisches Bild der tatsächlichen Kosten ergeben. Ebenso sind die im Kanton Schaffhausen seit 2011 eingetretenen Entwicklungen (z.B. Volksabstimmung über die Krankenkassen-Prämienverbilligung, ESH3) noch zu berücksichtigen.

Bestimmung des Entlastungsumfangs

Nach der Plausibilisierung der Vergleichszahlen steht dem Regierungsrat eine statistisch abgestützte und damit objektive Datenbasis zur Verfügung. Sie ermöglicht es, vorhandenes Entlastungspotenzial zu erkennen. Gestützt darauf wird die Regierung die Höhe der Entlastungen festlegen und entsprechende Aufträge an die Departemente erteilen können. Wie hoch diese Entlastungen ausfallen werden, lässt sich gestützt auf die Zahlen des Schlussberichtes noch nicht sagen und hängt vom Ergebnis der Plausibilisierungen sowie der Evaluation des Entlastungspotenzials ab. Der Regierungsrat wird diese Beschlüsse Anfang Mai 2014 fassen.

Ausarbeitung der Massnahmen

Zwischen Mai und August 2014 erarbeiten die Departemente gestützt auf die Beschlüsse des Regierungsrates Entlastungsmassnahmen. Diese Arbeiten werden in ein Massnahmenpaket münden und sollen Ende September 2014 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass die ersten Entlastungen bereits mit Beginn des Jahres 2015 wirksam werden. Bis Ende Januar 2015 werden die detaillierten Gesetzesvorlagen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Betriebswirtschaftliche Untersuchungen

Parallel zu den Arbeiten an den Entlastungsmassnahmen sollen ergänzende betriebswirtschaftliche Untersuchungen Ineffizienzen in der Verwaltung aufdecken und so Verbesserungs- und weiteres mögliches Entlastungspotenzial offenlegen. Die betriebswirtschaftlichen Untersuchungen werden vom Projektausschuss beschlossen, dem neben dem Regierungsrat auch fünf Vertreter der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates sowie ein Vertreter der Personalkommission angehören. Zusammen mit den von den Departementen ausgearbeiteten Entlastungsmassnahmen soll damit das Sanierungsziel in der Höhe von mindestens 40 Mio. Franken und so auch die mittelfristige Sanierung des Staatshaushaltes erreicht werden.

--------------------------------------------------

Einordnung Ergebnisse Benchmarking:

Der Benchmark, also der Vergleich einerseits mit ausgewählten Kantonen und anderseits mit allen Kantonen der Schweiz, beruht auf verschiedenen Vorbedingungen. So wurden für die Berechnung die Nettoausgaben sowohl des Kantons als auch der Schaffhauser Gemeinden herangezogen. Vollständig verfügbar waren die Zahlen aus dem Jahr 2011, nicht aber diejenigen des Jahres 2012. Die BAKBASEL Economics AG weist ausdrücklich darauf hin, dass aus ihren Zahlen nicht 1:1 Sparpotenziale abgeleitet werden können, sondern dass das Benchmarking in erster Linie Hilfsmittel und Wegweiser sein soll.

--------------------------------------------------

Links zu:

Präsentation Medienkonferenz

Schlussbericht BAKBASEL vom 19. Februar 2014