Vorstösse
Bis 31.3.2010 (Eintritt in die Schaffhauser Regierung per 1.4.2010) war ich Fraktionspräsident der FDP-JF-CVP Fraktion im Schaffhauser Kantonsrat und bis Ende 2009 auch 2. Vizepräsident und damit auf der Präsidentenlaufbahn.
Besonders Freude habe ich an meinen zwei erfolgreichen Vorstössen zur Baubewilligungsbefreiung von Solaranlagen bis 35 m2 auf Dächern und für eine verstärkte Renaturierung der Schaffhauser Fliessgewässer.
Präsident Spezialkommission
- Überführung DMS in FMS
- Hundegesetz
Mitglied in folgenden Spezialkommissionen:
- Verlängerung S16
- Berufsbildungsgesetz
- Gesetz öffentlicher Verkehr
- Vermummungsverbot
- NASPO / Schweizersbildhalle
- Nationalstrassennetz
- Orientierungsvorlage Gefängnis / Neubau eines Schaffhauser Sicherheitszentrums
Motion Christian Amsler (FDP, Stetten)
- 07/2008 12.09.2008 Befreiung von Solaranlagen vom Bewilligungsverfahren. Mit 37 : 2 Stimmen erheblich erklärt (02.03.2009)
- 03/2004 Optimierung der Gesetzgebung zu Steuerbefreiung von Hunden mit speziellen Qualifikationen . Mit 46:16 nicht erheblich erklärt (20.12.2004)
Postulate Christian Amsler (FDP, Stetten)
- 10/2007 04.06.2007 Verstärkte Anstrengungen zur Revitalisierung von Schaffhauser Fliessgewässern. Mit 42:24 an die Regierung überwiesen (26.11.2007)
- 06/2007 07.05.2007 Vernünftige Strassenbreiten bei Erschliessungsstrassen. Mit 60:0 an die Regierung überwiesen (24.09.2007)
Interpellation Christian Amsler (FDP, Stetten)
- 07/2006 Wirtschaftsraum Nordschweiz begründet, beantwortet und diskutiert (05.03.2007)
Kleine Anfrage Christian Amsler (FDP, Stetten)
- Zunehmendes Littering entlang der Schaffhauser Strassen 29.12.2007 20.05.2008
- Massnahmen/Prävention "Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen im Internet" 01.06.2006 08.08.2006
- Schaffung von Lehrstellen im Rahmen des Projektes "Geleitete Schulen" im Kanton Schaffhausen 02.03.2005 19.04.2005
- Förderung von Holzbauten im Kanton Schaffhausen 23.03.2004 31.08.2004
Die Mitglieder des Kantonsrates können mit verschiedenen parlamentarischen Instrumenten den Anstoss zur Behandlung eines Themas geben:
Motion
Mit einer Motion wird der Regierung oder einer Kommission der verbindliche Auftrag erteilt, dem Kantonsrat innert höchstens zwei Jahren den Entwurf einer Ergänzung oder eines Neuerlasses der Verfassung, von Gesetzen, Dekreten oder anderen Beschlüssen des Kantonsrats vorzulegen.
Die Motion kann von jedem Ratsmitglied, vom Büro oder von einer Kommission eingereicht werden. Sie wird dann verbindlich, wenn die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder ihr zustimmt.
Mit der neuen Kantonsverfassung, die seit dem 1. Januar 2003 gilt, ist zusätzlich die so genannte «Volksmotion» eingeführt worden. Dabei haben 100 Stimmberechtigte die Möglichkeit, einen Vorstoss im Kantonsrat einzureichen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für eine Motion. Während der Behandlung im Kantonsrat können die Motionäre ihren Vorstoss nicht selbst begründen.
Postulat
Das Postulat verlangt vom Regierungsrat, einen Sachverhalt zu prüfen, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen.
Das Postulat kann von jedem Ratsmitglied, vom Büro oder von einer Kommission eingereicht werden. Der Kantonsrat entscheidet über die Gutheissung des Postulates. Die Postulate sind entsprechend den Vorschriften über die Motionen einzureichen und zu beraten
Interpellation
Jedes Ratsmitglied kann von der Regierung Auskunft über Angelegenheiten der kantonalen Verwaltung oder von öffentlichem Interesse verlangen. Nach der Begründung durch den Interpellanten bzw. die Interpellantin wird die Antwort der Regierung im Kantonsrat diskutiert, sofern eine Diskussion verlangt wird und der Rat einverstanden ist.
Kleine Anfrage
Jedes Ratsmitglied kann mit einer Kleinen Anfrage vom Regierungsrat Auskunft über eine Angelegenheit des Kantons, über wichtige Ereignisse oder Probleme verlangen. Die Antwort des Regierungsrates erfolgt schriftlich.
Im Kantonsrat findet keine Diskussion statt. Die Kleine Anfrage berührt die Ratsverhandlungen somit nicht.
Bei der Einreichung einer Motion, eines Postulates oder einer Interpellation kann eine dringliche Behandlung beantragt werden. Stimmen zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder zu, wird der Vorstoss für dringlich erklärt.