Aktuelles / Notizen
Abstimmung Landeskirche
Vertretbarer Sparbeitrag der Landeskirchen
Der Kanton Schaffhausen entrichtet seit 1983 den drei anerkannten Landeskirchen (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Landeskirche und Christkatholische Kirchgemeinde Schaffhausen und Umgebung) einen indexierten Staatsbeitrag. Dieser Betrag basierte auf zum damaligen Zeitpunkt angestellten Berechnungen der vormalig durch den Staat besoldeten 31 Pfarrstellen im Kanton. Der im Jahr 1982 auf 2,4 Mio. Franken gesetzte und indexierte Beitrag ist inzwischen auf 4,103 Mio. Franken angewachsen.
Von diesem Betrag erhalten die Evangelisch-reformierte Landeskirche 77,5 %, die Römisch-katholische Landeskirche 20 % und die Christkatholische Kirchgemeinde 2,5 % zugesprochen. Die Landeskirchen sind auch zuständig für die Seelsorge in den Schaffhauser Spitälern und im kantonalen Gefängnis und haben die Kosten dafür zu tragen. Die Reduktion der Beiträge um 400'000 Franken entspricht dem Kompromissvorschlag der Landeskirchen, ursprünglich waren in der Vorlage ESH3 eine Reduktion von 1 Mio. Franken und die Streichung der Indexierung vorgesehen. Aus Sicht der Schaffhauser Regierung und des Kantonsrates sind die nun zur Abstimmung gelangende Reduktion und die Streichung der Indexierung, welche eine längerfristige Entlastungswirkung hat, vertretbar.
Zusammen mit der ebenfalls vorgeschlagenen Streichung der Subventionen der kieferorthopädischen Behandlungen in der Schulzahnklinik (70'000 Fr.) resultiert ein Sparbeitrag von 0,47 Mio. Franken. Vor dem Hintergrund eines Strukturdefizits in der Höhe von 40 Mio. Franken mag dieser Sparbeitrag als Tropfen auf den heissen Stein erscheinen. Angesichts der erheblichen finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre müssen alle einen Sparbeitrag leisten. Der Kanton Schaffhausen steht nicht nur aufgrund der verfassungsmässigen Vorgabe, seinen Staatshaushalt mittelfristig zu sanieren, in der Pflicht. Die nun durch den Regierungsrat eingeleiteten Sanierungsbemühungen sind für die Zukunft des Kantons von grosser Bedeutung.
Der Regierungsrat anerkennt ausdrücklich, dass unsere Landeskirchen einen sehr wichtigen Auftrag in unserer Gesellschaft erfüllen und darum vom Kanton entsprechend unterstützt werden sollen. Die Mehrheit des Kantonsrats sowie der Regierungsrat sind jedoch der klaren Meinung, dass die nun im aufgezeigten Sparumfeld vorgeschlagene Beitragsreduktion angemessen und verkraftbar ist, und beantragen dem Schaffhauser Stimmvolk, am 24. November 2013 ein JA in die Urne zu legen.
Schaffhausen, 29. Oktober 2013
Regierungsrat Christian Amsler, Vorsteher des Erziehungsdepartements