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25.06.2012

Verleihung Kulturpreise 2012


Förderbeiträge und Atelierstipendien
Künstlerinnen und Künstler werden für ihr Schaffen ausgezeichnet Alljährlich überreichen Kanton und Stadt die Förderbeiträge und Atelierstipendien an Künstlerinnen und Künstler des Kantons Schaffhausen. Eine sehr schöne Feier! Zur Förderung professioneller Kulturschaffender wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen im Jahr 2002 die Förderbeiträge eingeführt. Pro Jahr stehen insgesamt Fr. 90'000.– bereit, wovon Fr. 50'000.– vom Kanton und Fr. 40'000.– von der Stadt Schaffhausen finanziert werden. Die Vergabe erfolgt durch ein Kuratorium, das in Absprache mit dem Stadtrat Schaffhausen vom Regierungsrat auf Amtszeit gewählt wird und vier externe Fachexpertinnen bzw. Fachexperten und drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der öffentlichen Hand (Kanton, Stadt Schaffhausen und Stadt Stein am Rhein) umfasst. Als Geschäftsführer des Kuratoriums wirkt der Leiter der Fachstelle für Kulturfragen. Die vier externen Fachexpertinnen bzw. Fachexperten haben keinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, müssen also nicht auf ortsspezifische Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Das Kuratorium ist in seinen Entscheiden unabhängig. Dies gilt sowohl inhaltlich als auch in der Frage der Festlegung der Höhe der Förderbeiträge, sofern ein Einzelbeitrag nicht unter Fr. 15'000.– und nicht über Fr. 90'000.– liegt. In den Jahren 2002 bis 2009 hat das Kuratorium für 50 Kulturschaffende insgesamt Fr. 720'000.– gesprochen, wobei es sich in einigen Fällen auch um Gruppen von zwei bis vier Personen handelte. Die Bewerbung um die Förderbeiträge wird ausgeschrieben und ist an eine Eingabefrist gebunden (31. März). Bewerbungen sind alters- und spartenunab hängig möglich. Atelierstipendien Im Jahr 2004 hat der Kanton in Berlin ein Atelier eröffnet, das aus einem Atelierraum und einer Wohnung im selben Gebäudekomplex besteht. Das Atelier befindet sich in Berlin-Mitte, im ehemaligen Ostteil der Stadt. Mit der Einrichtung eines Ateliers soll professionellen Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben werden, sich im Sinne einer Auszeit während eines halben Jahres in einer Grossstadt aufzuhalten, in der aufgrund der politischen Entwicklung seit 1989 exemplarische Prozesse der Veränderung und des Aufbruchs ablaufen. Das für die Vergabe der Förderbeiträge zuständige Kuratorium vergibt ebenfalls die Atelierstipendien. Dabei handelt es sich um jährlich zwei sechsmonatige Aufenthalte in Berlin, bei denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch einen monatlichen Lebenskostenzuschuss unterstützt werden. Dies soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich frei von unmittelbaren existentiellen Sorgen dem Aufenthalt und der Arbeit in Berlin zu widmen. Bisher konnten 11 Atelierstipendien vergeben werden, in 10 Fällen an einzelne Kulturschaffende und in einem Fall an ein Trio. Die Bewerbung um die Atelierstipendien wird ausgeschrieben und ist an eine Eingabefrist gebunden (30. April). Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.