Aktuelles / Notizen

06.05.2019

Vorlage RR


Hochschulgesetz

Vorlage für ein Hochschulgesetz
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zum Erlass eines kantonalen Hochschulgesetzes. Das neue Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für die Überführung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und für die Akkreditierung der PHSH gemäss der Bundesgesetzgebung.

Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes gibt vor, dass Pädagogische Hochschulen neu einer institutionellen Akkreditierung bedürfen. Das Führen einer eigenen Pädagogischen Hochschule mit der zur Akkreditierung notwendigen Ausprägung benötigt eine entsprechende gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene. Die Autonomie der Hochschulinstitution ist dabei ein wesentliches Element, das zur Qualität einer Hochschule beiträgt und daher für eine erfolgreiche Akkreditierung vorausgesetzt wird. Sämtliche Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz – mit Ausnahme der PHSH – sind heute bereits als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Der Regierungsrat erachtet die Überführung der PHSH in diese Organisationsform als notwendig und zukunftsgerichtet.

Das Hochschulgesetz dient zukünftig als Rahmengesetz für das gesamte Hochschulwesen im Kanton Schaffhausen. Es gilt damit nicht nur für die bereits bestehende PHSH, sondern insbesondere auch für allfällige künftige öffentlich-rechtliche Hochschulen oder Fachhochschulen mit Sitz im Kanton Schaffhausen. Der Kanton hat ausserdem für einen gleichberechtigten Zugang von Studierenden aus dem Kanton Schaffhausen zu ausserkantonalen Hochschulen zu sorgen.

Die Autonomie der PHSH ist jedoch nicht absolut. Die Budgethoheit liegt weiterhin beim Kantonsrat, und die PHSH ist zur regelmässigen Berichterstattung und Rechenschaft gegenüber den politischen Instanzen verpflichtet. Das Personal der PHSH untersteht rechtlich weiterhin dem kantonalen Personal- und Besoldungsrecht. Der im Hochschulgesetz definierte Grundauftrag der PHSH ist identisch mit den bereits aktuell bestehenden Aufgaben. Oberstes Organ wird der aus mindestens fünf Mitgliedern bestehende Hochschulrat. Er trägt die strategische Führungs- sowie die unmittelbare Aufsichtsverantwortung.

Die nun unterbreitete Vorlage wurde in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen. Die Notwendigkeit zur Schaffung eines Hochschulgesetzes war unbestritten. Ebenso unbestritten war der Fortbestand der momentan einzigen Hochschule im Kanton Schaffhausen und die anstehende Akkreditierung der PHSH mit den vier Grundaufträgen Ausbildung, Weiterbildung, Dienstleistungen und Forschung & Entwicklung.

Hier geht es direkt zur Vorlage: HOCHSCHULGESETZ