Aktuelles / Notizen

19.02.2015

Mehr Natur für Schaffhauser Gewässer


Der Bund verpflichtet die Kantone, ihre Anstrengungen im Bereich Gewässerrevitalisierungen zu verstärken.

Der Kanton Schaffhausen hat die vom Bund geforderte Revitalisierungsplanung Ende 2014 fertiggestellt. In den nächsten 20 Jahren sollen 45 Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von 13.8 km revitalisiert werden. Die Gemeinden werden bei der Revitalisierung von ihren Gewässern mit Kantons- und Bundesbeiträgen im Umfang von 50 bis 80 % unterstützt. 

Durch Gewässerrevitalisierungen sollen beeinträchtigte Flüsse, Bäche und Seen wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden. Gesamtschweizerisch sollen in den nächsten 80 Jahren rund 4'000 km aufgewertet werden. Für den Kanton Schaffhausen bedeutet dies bauliche Revitalisierungsmassnahmen bei rund 40 km Gewässerstrecken. 

Die Schaffhauser Planung sieht für die kommenden 20 Jahre 45 prioritäre Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von 13.8 km zur Revitalisierung vor. Diese Abschnitte wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Verbände und der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) festgelegt. 

Bei der Umsetzung wird zwischen 5 Massnahmentypen unterschieden: Die Schaffung neuer Gewässerläufe, Ausdolungen, Vergrösserung von Wasserflächen durch Aufweitungen, strukturelle Aufwertungen innerhalb bestehender Gerinne und Längsvernetzung durch Aufhebung von Fischwanderhindernissen. Bei den 45 Massnahmen handelt es sich also noch nicht um konkrete Bauprojekte, sondern um Strecken, die sich unter Berücksichtigung von verschiedenen, teilweise vorgegebenen Kriterien prioritär für Gewässerrevitalisierungen eignen. Von diesen prioritären Gewässerabschnitten sind 29 verschiedene Gewässer betroffen: 2.1 km kantonale Abschnitte (Gewässer 1. Klasse: Rhein, Biber, Wutach) und 11.7 km kommunale Abschnitte (Gewässer 2./3. Klasse). Für alle prioritären Abschnitte wurden Aufwertungsmassnahmen definiert, die nun im Rahmen der Detailprojektierung konkret durch die zuständigen Gemeinden bzw. den Kanton detaillierter ausgearbeitet und umgesetzt werden müssen. 

Im Kanton Schaffhausen erhalten die Gemeinden für Gewässerrevitalisierungen zwischen 50 und 80 % Kantons- und Bundesbeiträge. Die Umsetzung der in der heute vorliegenden Planung vorgesehenen, prioritären Gewässerstrecken verursacht in den nächsten 20 Jahren voraussichtliche Kosten von insgesamt 13,8 Mio. Franken resp. Fr. 690'0000.-- pro Jahr; diese Kosten teilen sich wie folgt auf:

Bund: Fr. 325'000.-- / JahrKanton: Fr. 260'000.-- / Jahr

Gemeinden Fr. 105'000.-- / Jahr (alle Gemeinden zusammen)

Die Umsetzung der einzelnen Revitalisierungsprojekte hängt insbesondere von der derzeit angespannten finanziellen Lage des Staatshaushaltes ab. Je nachdem kann es sein, dass gewisse Massnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es die finanzielle Situation zulässt, umgesetzt werden können. 

Fakten zur strategischen Revitalisierungsplanung und Gewässerrevitalisierung

Der seit 2011 geltende Artikel 38a des eidg. Gewässerschutzgesetzes (GSchG) verpflichtet die Kantone dazu, Gewässer zu revitalisieren. Die Kantone müssen Gewässerrevitalisierungen bis Ende 2014 strategisch planen, einen Zeitplan festlegen und die Planungen in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen. Gemäss GSchG müssen die Planungen den Nutzen für die Natur und die Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus den Revitalisierungen ergeben, berücksichtigen. Der Umfang der Revitalisierungen wird den Kantonen vom Bund im Rahmen von Richtlinien vorgegeben. Die vom Kanton Schaffhausen in den nächsten 20 Jahren zu revitalisierenden 40 km Flüsse und Bäche entsprechen etwa einer Verdoppelung der bisherigen Revitalisierungsanstrengungen des Kantons. Die Kosten für die Erarbeitung der Revitalisierungsplanung des Kantons Schaffhausen im Umfang von Fr. 131'000.-- wurden vollumfänglich vom Bund übernommen. Für die Umsetzung der baulichen Revitalisierungsmassnahmen erhalten Kanton und Gemeinden Bundesbeiträge im Umfang von bis zu 80 %.