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Ja zum ersten Massnahmenpaket
Mit dem ersten Massnahmenpaket zur kantonalen Energiestrategie 2035, welches den Stimmberechtigten am 8. März 2015 zur Abstimmung unterbreitet wird, sollen der Stromverbrauch im Kanton Schaffhausen stabilisiert und in den nächsten Jahren weit über 100 Arbeitsplätze in der Region erhalten werden. Denn das Herzstück der Vorlage - das Energieförderprogramm - führt zu jährlichen Investitionen von mehr als 30 Mio. Franken. Mit dieser Wertschöpfung werden Ökonomie und Ökologie optimal verbunden.
Die Gegner der Vorlage wenden sich vor allem gegen die «linke Planwirtschaft», den «Subventionsausbau» und die höheren Stromkosten. Sie vergessen dabei, dass das Förderprogramm bereits vor über 10 Jahren eingeführt und dazu im Baugesetz auch eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Damit sollen all jene einen Anreiz erhalten, die sich - in der Regel ohne Eigennutz - für mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien engagieren. Dieses Engagement kommt der ganzen Gesellschaft zugute, reduziert es doch die Abhängigkeit von der Kernenergie und vom Ausland.
Bei der kommenden Abstimmung geht es darum, das Energieförderprogramm auf eine neue Finanzierungsgrundlage zu stellen. Bisher erfolgte die Finanzierung über den Staatshaushalt, indem etwa 1 % der kantonalen Steuereinnahmen für das Energieförderprogramm verwendet wurde. Dafür standen aus den Dividenden-Ausschüttungen von AXPO und EKS genügend finanzielle Mittel zur Verfügung. In den letzten Jahren sind diese Dividenden immer mehr weggeschmolzen. Zurückgegangen sind in den letzten Jahren aber auch die Strompreise, und zwar real um 10 - 20 % seit Mitte der 90er-Jahre (von ca. 20 auf durchschnittlich 17 Rappen pro kWh). Deshalb macht es Sinn, das Energieförderprogramm künftig nicht mehr mit einem Steuerprozent, sondern - mittels einer Förderabgabe - über eine geringfügige Erhöhung des Strompreises von max. 1 Rappen pro kWh zu finanzieren.
Die Vertreter des «alten Energiezeitalters» weisen im Zusammenhang mit dem Energieförderprogramm auf Deutschland hin, wo die Subventionen tatsächlich zu Marktverzerrungen führen. Ausgeblendet wird aber, dass damit v.a. die Einspeisevergütungen gemeint sind und insgesamt in Deutschland die Steuern und Abgaben für den Strom 6 x höher als in der Schweiz sind. Die in Schaffhausen vorgesehene Förderabgabe hat damit rein gar nichts zu tun: Sie ist moderat, befristet und wird nicht jährlich kostendeckend, sondern einmalig in Form eines Investitionsbeitrags ausbezahlt.
Aus diesen Gründen kann der Revision des Baugesetzes (erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie) in der kantonalen Volksabstimmung vom 8. März 2015 mit Überzeugung zugestimmt werden.