Aktuelles / Notizen

07.11.2014

Lehrplan 21


Aus Schaffhauser Sicht

Lehrplan 21 liegt vor 

Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat den Lehrplan 21 zur Einführung freigegeben. Die Überarbeitungsaufträge sind erfolgreich umgesetzt worden, und über den ganzen Lehrplan 21 hinweg fand eine Straffung und Fokussierung statt. Nun entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung. So auch der Kanton Schaffhausen. 

Anlässlich der Plenarversammlung Ende Oktober 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Die im Frühling 2014 beschlossenen Aufträge zur Überarbeitung des Lehrplans 21 sind in der aktuellen Version weitestgehend umgesetzt worden. Der Lehrplan 21 wurde insgesamt um 20% gekürzt.

Die Höhe der Anforderungen und die Setzung der Grundansprüche wurden in einzelnen Bereichen gesenkt. In den Fachbereichen Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entsprechen die Grundansprüche weiterhin den gesamtschweizerisch geltenden Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards). Damit kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler, welche die Grundansprüche im Lehrplan erreichen, auch die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) erreichen. Im gesamten Lehrplan Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) wurden in der aktuellen Version das Wissen und die Inhalte besser sichtbar gemacht.

Nun entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, wann und wie der Lehrplan 21 eingeführt wird. Im Kanton Schaffhausen findet die Einführung frühestens im Schuljahr 2017/18 statt.

Erste Vorbereitungen zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Schaffhausen haben begonnen. Entsprechende Arbeiten werden von der Abteilung 'Schulentwicklung und Aufsicht' des Erziehungsdepartementes des Kantons Schaffhausen geleitet. Über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Einführung entscheidet der Erziehungsrat. Die Lehrpersonen der verschiedenen Schulstufen werden in die jeweiligen Arbeitsschritte miteinbezogen.

Als Grundlage zur Erarbeitung eines Einführungskonzeptes müssen die Differenzen zum heute geltenden Lehrplan des Kantons Schaffhausen festgestellt werden, da diese letztlich den Umfang der zu leistenden Umsetzungsarbeiten wesentlich mitbestimmen. 

Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus: 

Vergleich zwischen dem neuen Lehrplan 21 und dem bestehenden Lehrplan des Kantons Schaffhausen;Festlegen von allfälligen Anpassungen im Lehrplan und in der Stundentafel für die Umsetzung im Kanton Schaffhausen;Prüfen der nötigen Anpassungen bei den Rechtsgrundlagen und Richtlinien (Lektionentafel, Promotionsordnung, Stundenplanung, etc.);Planung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden;Überprüfung der Lehrmittel;Prüfen der Ausrichtung der entsprechenden Ausbildungsmodule an der pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH). 

Die freigegebene Version des Lehrplans 21 ist ab sofort online verfügbar. In den nächsten Monaten werden noch kleine redaktionelle und sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die druckfertige Version wird im März 2015 vorliegen. 

Aktuelle Version des Lehrplans 21: http://vorlage.lehrplan.ch 

Weiterführende Informationen finden Sie in den Rahmeninformationen: http://www.lehrplan.ch/sites/default/files/lp21_rahmeninformation_%202014-11-06.pdf