Aktuelles / Notizen

16.04.2014

Übergangslösung für Erasmus+


...im Jahr 2014

Als Folge der Sistierung der Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ hat der Bundesrat das WBF mit der Erarbeitung einer Übergangslösung für 2014 beauftragt. Diese wurde an der heutigen Bundesratssitzung verabschiedet. Die Übergangslösung priorisiert die Mobilität und basiert auf dem Grundsatz, dass weiterhin eine Assoziierung an Erasmus+ angestrebt wird.

Die Übergangslösung trägt folgenden Grundsätzen Rechnung:

Die Kosten sind aus den ursprünglich mit Blick auf die Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ vorgesehenen Programmbeiträgen an die EU-Kommission für das Jahr 2014 (22,7 Mio CHF) zu decken.Die Umsetzung insbesondere der Mobilitätsaktivitäten orientiert sich im Hinblick auf eine erneute Assoziierung möglichst an den europaweit geltenden Vorgaben für Erasmus+.Der Bundesrat legt inhaltliche Prioritäten fest. Er legt auch fest, auf welche Aktivitäten vorübergehend verzichtet wird und berücksichtigt dabei, dass die Nachfrage auf nationaler Ebene, aber auch seitens ausländischer Institutionen, soweit möglich befriedigt werden kann. Die Mobilität wird prioritär behandelt. Gut 89% der zur Verfügung stehenden Mittel werden für diesen Bereich eingesetzt, wobei auch die Kosten für die Incoming-Mobilitäten übernommen werden.Der Budgetanteil bei den Projektaktivitäten wird gegenüber den Vorgaben im Rahmen einer Assoziierung deutlich reduziert. Es werden zudem eigene Kriterien definiert, nach welchen Projekte finanziert werden sollen. Der Bundesrat beschränkt sich auf exzellente Projekte, die den von Bund und Kantonen festgelegten Bildungszielen entsprechen.

Die heute präsentierte Übergangslösung für das Jahr 2014 ist mit Einschränkungen verbunden und bietet nicht die gleiche Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten wie Erasmus+. Mit ihr wird aber die Voraussetzung geschaffen, um die Durchführung der beantragten und geplanten Lernmobilität zu gewährleisten. Sie sichert Schweizer Programmteilnehmern die grösstmögliche Kontinuität für eine spätere Assoziierung an Erasmus+, wie sie weiterhin das Ziel des Bundesrates ist. Zuständig für die Umsetzung der Übergangslösung ist die ch Stiftung.

Das Ziel der Assoziierung gilt im Übrigen auch für das Horizon 2020-Paket im Bereich der Forschung und Innovation. Mit der Ausarbeitung einer Übergangslösung wird sich der Bundesrat später beschäftigten, sobald die Ausgangslage mit der EU geklärt ist.

Ergänzende Infos der ch Stiftung:

Übergangslösung für Erasmus+ im Jahr 2014

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Auftrag des Bundesrates und in Zusammenarbeit mit der ch Stiftung für das Jahr 2014 eine Übergangslösung für Erasmus+ erarbeitet.

Am 16.04.2014 hat der Bundesrat die Grundsätze dieser Übergangslösung diskutiert und verabschiedet.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Bundesrates: www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52695

Das Ziel des Bundesrates bleibt eine volle Assoziierung der Schweiz an Erasmus+. Die ch Stiftung wird vom SBFI beauftragt, die Übergangslösung 2014 administrativ umzusetzen und mit den Schweizer Antragstellern vor Beginn ihrer Aktivitäten Verträge abzuschliessen. Parallel betreut die ch Stiftung weiterhin die noch laufenden Projekte aus den Programmen „Lebenslanges Lernen" und „Jugend in Aktion".

Die nächsten Schritte in Kürze:
Anträge 2014: Geplantes Vorgehen

Leitaktion 1 (Mobilität)

· Die Anträge werden zurzeit durch die ch Stiftung qualitativ beurteilt. Für Mobilitätsprojektegelten die Kriterien von Erasmus+ analog.

· Die Ergebnisse der Antragsprüfung wird die ch Stiftung nach Möglichkeit bis am 30. Mai 2014 schriftlich mitteilen.

· Als Starttermin für die genehmigten Projekte ist der 1. Juli 2014 vorgesehen.

· Für den Bereich ausserschulische Jugendarbeit können der ch Stiftung weitere Anträge per 30. April und 1. Oktober eingereicht werden. Informationen finden Sie unter www.chgo.ch/programme/jugend-in-aktion/mobilitaet/einreichen

Leitaktion 2 (Kooperationen/Partnerschaften) und Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen)

· Der Budgetanteil für Projekte unter den Leitaktionen 2 und 3 ist gegenüber den Vorgaben einer Vollbeteiligung in der Übergangsregelung deutlich reduziert. Priorität haben dezentrale strategische Partnerschaften.

· Schweizer Institutionen können mittels Erasmus+-Projektantrag bis am 30. April 2014 regulär als Partnerland (Drittlandstatus) kandidieren. Bitte beachten Sie die bereits kommunizierten speziellen Anforderungen an den Mehrwert des Schweizer Projektpartners. Die Anträge werden von der jeweiligen Nationalagentur des koordinierenden Projektpartners geprüft und entschieden.

· Als Alternative zu einem direkten Antrag in Erasmus+ als Partner im Drittlandstatus steht Schweizer Institutionen eine Projektteilnahme als sogenannter Assoziierter Partner offen.

Dafür können sie im Rahmen der Übergangslösung bei der ch Stiftung einen finanziellen Zuschuss beantragen. Die Antragsfrist ist voraussichtlich Ende August 2014, weitere Informationen folgen im Mai.

Zentrale Aktionen

Für die zentralen Aktionen bietet Swisscore in Brüssel eine Beratung an (Contact Office for European Research, Innovation and Education).

infodesk@swisscore.org;  Tel: +32 2 549 09 80

Incoming-Mobilitäten

Um die Reziprozität der Mobilitätsaktivitäten zu berücksichtigen, werden auch Incoming-Studierende finanziert. Teilnehmende, die in der Schweiz einen Aufenthalt absolvieren (Incoming-Mobilitäten), werden finanziell nur gefördert, falls es sich um ein gegenseitiges Mobilitätsprojekt handelt. Dies bedeutet, dass die aufnehmende Institution im Gegenzug Schweizer Teilnehmende ins Ausland entsenden kann.

Weitere Informationen

Die ch Stiftung wird in den kommenden Wochen Antragsteller/-innen und weiteren Interessierten zusätzliche Informationen zukommen zu lassen und setzt alles daran, die geplanten Übergangsmassnahmen 2014 möglichst einfach und zeitgerecht umzusetzen.