Aktuelles / Notizen
Regierung kritisiert Gutachten zum Siblinger Randenturm-Projekt
Der Regierungsrat hat das im Rahmen des Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahrens zum Neubau des Siblinger Randenturms erstellte Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mit Befremden zur Kenntnis genommen. Die Regierung kann die Argumentation der ENHK nicht nachvollziehen. Entsprechend beantragt der Regierungsrat dem Obergericht die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Schweizer Heimatschutzes.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die ENHK die Landschaftsverträglichkeit des Projektes zu prüfen hätte. Die ENHK hat sich aber nicht auf ihre eigentliche Aufgabe beschränkt, sondern äussert sich - in Überschreitung ihrer Kompetenzen - insbesondere zur Architektur und zur Materialisierung des geplanten Randenturmes. Nach Ansicht der Regierung hat der geplante Turm eine durchaus ansprechende, konventionelle Gestaltung mit harmonischen Proportionen. Der Regierungsrat erkennt im geplanten Turmprojekt insbesondere deshalb keine Beeinträchtigung der Landschaft, weil der Turm von Waldbäumen umgeben ist und der Fuss des Turmes keineswegs exponiert oder in besonders schützenswerter Umgebung steht.
Weiter kann die Regierung die Einschätzung der ENHK zur Höhe des geplanten Turmes nicht nachvollziehen. Die ENHK erklärt die - geringe - Höhe des Turmes von 26 m Höhe ohne nähere Begründung als störend und unpassend. Demgegenüber haben die Kantonale Natur- und Heimatschutzkommission und der Schweizer Heimatschutz selber die Höhe als angemessen erachtet. Gemäss ENHK dürfe die oberste Aussichtsplattform nur unwesentlich über die Höhe der umgebenden Baumwipfel ragen. Es sei zumutbar, die Bäume regelmässig zurückzuschneiden. Dem Regierungsrat ist kein Fall bekannt, in dem ein Aussichtsturm im Wald geplant wird, der ein regelmäßiges Zurückschneiden der Waldbäume erforderlich macht. Nach Ansicht der Regierung ist die geplante Turmhöhe, die heute nur unwesentlich über die umgebenden Waldbäume reichen würde, angemessen dimensioniert und landschaftsverträglich. Entsprechend darf neben dem Ausblick auf die Alpen der Bevölkerung des Kantons Schaffhausen, den Einwohnern der Gemeinde Siblingen sowie den Touristen im Sinne einer vernünftigen und angemessenen Interessenabwägung der Blick vom Turm auf Siblingen und das Siblinger Randenhaus nicht - wie von der ENHK verlangt - vorenthalten werden.
Würde jedem nachhaltigen bzw. naturnahen Bauvorhaben der Massstab des ENHK-Gutachtens zugrunde gelegt, wäre in einem BLN-Gebiet praktisch keine Bautätigkeit mehr möglich.