Aktuelles / Notizen
Vorlage Tagesstrukturen in SH lanciert
Regierung legt Gegenvorschlag zu Volksinitiative "Tagesschulen 7to7" vor
Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Initiative für Beruf & Familie (Tagesschulen 7to7)" zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Gegenvorschlag entspricht grundsätzlich dem von der Regierung vorgelegten Bericht und Antrag vom 22. September 2015 zur Einführung bedarfsgerechter schulergänzender Tagesstrukturen. Der Gegenvorschlag ist nach Ansicht der Regierung eine ausgewogene, realistische und finanziell für alle Beteiligten tragbare Alternative zur Initiative.
Die Regierung erfüllt mit der Einreichung des Gegenvorschlages den Auftrag des Kantonsrates vom Juni 2016, wonach der Initiative ein Gegenvorschlag gegenüberzustellen sei.
Gemäss der Initiative "Tagesschulen 7to7" soll die Regelung von Tagesstrukturen im Kindergarten und in der Primarschule und insbesondere der Anspruch der Erziehungsberechtigten auf unentgeltliche Betreuung ihrer Kinder auf Verfassungsstufe verankert werden. Die Betreuung der Kinder in öffentlichen Schulen soll von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends bereitgestellt werden.
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in der Politik des Kantons Schaffhausen seit längerer Zeit diskutiert. Der Kanton Schaffhausen hat im Bereich der schulergänzenden Tagesstrukturen im gesamtschweizerischen Vergleich Handlungsbedarf. Daher hat der Regierungsrat im Jahr 2015 eine Vorlage zur Einführung von bedarfsgerechten schulergänzenden Tagesstrukturen an den Kantonsrat überwiesen. Die Vorlage sieht Betreuungsangebote vor, die freiwillig genutzt werden können und für die Erziehungsberechtigten kostenpflichtig sind. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, die Nutzung von beruflichen Kapazitäten insbesondere von Frauen verbessert und der Kanton als zeitgemässer, familienfreundlicher Wohn- und Arbeitsort attraktiviert werden. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, innerhalb von zehn Jahren bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I anzubieten. Dies bedingt den Auf- oder Ausbau einer entsprechenden Organisation und der nötigen Infrastruktur sowie die Regelung der Zusammenarbeit innerhalb der Schulen resp. der Zusammenarbeit der Gemeinden.
Der Gegenvorschlag und die Volksinitiative verfolgen grundsätzlich dasselbe Ziel, nämlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton Schaffhausen, indem bedarfsgerechte, schulergänzende Tagesstrukturen geschaffen werden. In Bezug auf die Finanzierung, die Schulstufen und den zeitlichen Umfang stimmen die Anliegen aber nicht überein. Der Gegenvorschlag sieht einen bedarfsgerechten, modulartigen Aufbau der Betreuungsangebote vor, die von den Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und vom Kanton finanziert werden. Der Kostenbeitrag durch den Kanton erfolgt in Form von Pauschalen. Bei der Kostenberechnung der Kantonspauschalen wird davon ausgegangen, dass die Elternbeiträge 50 % der Betreuungskosten decken werden. Die Beitragspauschalen des Kantons sollen einem Drittel der nach Abzug der Elternbeiträge verbleibenden Betreuungskosten entsprechen. Dies ergibt einen theoretischen Teiler der Betreuungskosten von 50 % Erziehungsberechtigte, 33,3 % Gemeinde, 16,7 % Kanton. Die Gesamtkosten bei einem Vollausbau der schulnahen Tagesstrukturen in allen Gemeinden belaufen sich auf insgesamt 3,8 Mio. Franken. Hinzu kommen die jährlichen Betreuungskosten für die Abdeckung der Schulferienzeit während acht Wochen von total 680'000 Franken.
Die Volksinitiative räumt dagegen den Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf unentgeltliche Betreuung ihrer Kinder von morgens 7 Uhr bis abends 7 Uhr ein, wobei das Angebot vollständig von der öffentlichen Hand (Gemeinden und Kanton) zu finanzieren ist. Diese Maximalforderung ist aus Sicht des Regierungsrates sachlich nicht notwendig und finanziell nicht tragbar. Dieses Betreuungsangebot hätte - je nach konkreter Ausgestaltung und Nutzung - gestützt auf eine Hochrechnung zusätzliche Kosten für Kanton und Gemeinden in Höhe von mindestens 10 Mio. Franken zur Folge. Nicht miteingerechnet sind Kosten für Mittagessen und Kosten für eine Betreuung in den Schulferien. Die mittelfristige Sanierung des Staatshaushaltes würde damit ernsthaft in Frage gestellt werden. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative ab und empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme.