Aktuelles / Notizen

11.11.2016

RR: Lehrpläne nicht vors Volk


Fachgremium soll entscheiden

Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates zur Volksinitiative «Lehrpläne vors Volk»-

Die am 27. November 2016 zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Lehrpläne vors Volk» richtet sich gegen den Lehrplan 21. Mit dem Lehrplan 21 setzen die 21 Deutschschweizer Kantone den vom Schweizer Stimmvolk erteilten Verfassungsauftrag zur Koordination des Schulwesens um. Die 21 Kantone harmonisieren die Ziele der Volksschule in der Deutschschweiz. Dies ist keine Bildungsreform, sondern eine logische und sinnmachende Zusammenarbeit zum Wohle unserer Jugend. Mit der Harmonisierung auf dem Koordinationsweg wird auch der Erhalt der kantonalen Bildungshoheit gesichert. Gelingt das nicht, hat der Bund gemäss Verfassung den Auftrag, korrigierend einzugreifen und entsprechende Ziele vorzugeben. Dies möchte der Regierungsrat verhindern. Die Bildungshoheit soll bei den Kantonen bleiben.

Mit dem Lehrplan 21 wird - entgegen der hartnäckigen Behauptungen der Initianten - nichts umgekrempelt. Vielmehr stärkt der Lehrplan 21 die bewährten Grundlagen unserer Volksschule. Im Zentrum von gutem Unterricht ist und bleibt die Lehrperson. Neuerungen gibt es in Bereichen wie Me­dien und Informatik oder Wirtschaft, Arbeit, Haushalt. Ein spezielles Augenmerk wurde mit dem Modullehrplan „Berufliche Orientierung" auf den wichtigen Übergang von Schule zur Berufswelt gelegt. Gewerbe und Industrie stehen mit Überzeugung hinter dem Lehrplan 21.

Der Lehrplan 21 ist ein Kompass für die Lehrpersonen und kein Gesetzbuch. Darum ist aus Sicht des Regierungsrates die Behandlung im Kantonsrat und allenfalls eine daraus re­sultierende Volksabstimmung der falsche Weg. Zuständig für den Erlass von Lehrplänen ist wie in allen anderen Kantonen die Exekutive, in Schaffhausen der Erziehungsrat als Fachgremium. Es gibt keinen Grund, diese bewährte Regelung zu ändern.

Im Lehrplan 21 wird der Auftrag an die Schule beschrieben. Eine breite öffentliche Dis­kussion dazu ist wichtig und hat auch stattgefunden. Der Lehrplan 21 wurde von den 21 Kantonen gemeinsam erarbeitet und wird von diesen getragen. Er ist ausgewogen und praxistauglich. Die Kantone können Ergänzungen und Anpassungen einbringen, müssen aber dafür sorgen, dass der Harmonisierungsauftrag gemäss Bundesverfassung sicher­gestellt bleibt. So wird gewährleistet, dass Familien in unserem Lande nicht mit total verschiedenen Schulsystemen konfrontiert werden.

Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, demnach am 27. November 2016 ein NEIN in die Urne zu legen.

Schaffhausen, 11. November 2016                               Dr. Reto Dubach, Regierungspräsident